Gut versichert.
Richtig beraten.
Wir verkaufen keine Versicherungen. Wir sind 100% unabhängig. Art. 31 KVG deckt fast keine Zahnkosten für Kinder ab. Wir analysieren Ihre Deckung und zeigen Lücken transparent auf.
Unsere Dienstleistungen
Professionelle Analysen und Strategien für Ihre Familie.
Deckungsanalyse
Wir analysieren Ihre bestehenden Versicherungsverträge Wort für Wort. Viele Eltern sind sich nicht bewusst, dass ihre aktuelle Zahnversicherung oft riesige Lücken aufweist.
- Prüfung des Deckungsumfangs (Spange, Hygiene, Kunststoffe)
- Analyse der Jahreslimite und Obergrenzen
- Überprüfung der Wartezeiten und Ausschlüsse
- Klärung der Steuerabzugsfähigkeit
Marktvergleich
Wir vergleichen die Tarife von über 20 Anbietern wie CSS, Helsana, SWICA und Sanitas. Wir finden den günstigsten Monatstarif und die besten Leistungen für Ihre Bedürfnisse.
- Vergleich von Prämien und Selbstbehalten
- Abgleich der Taxpunkt-Regelungen (TP)
- Prüfung der spezifischen Kinderleistungen
- Highlight der Top-3 Alternativen zu Ihrer aktuellen Kasse
Schriftliche Empfehlung
Sie erhalten eine klare, schriftliche Empfehlung — ohne Druck, ohne Verkauf. Wir begleiten Sie bei jedem nächsten Schritt und stellen sicher, dass Sie optimal geschützt sind.
- Individuelles Gesamtkonzept für Ihre Familie
- Detaillierter Bericht (per Post oder E-Mail)
- Hilfe beim Wechsel oder Neuabschluss
- Keine Provisionen, keine versteckten Kosten
Was die GKV zahlt.
Was Sie zahlen.
Art. 31 KVG ist klar: Zahnkosten sind Privatangelegenheit. Die meisten Eltern wissen das nicht — bis die Rechnung kommt.
KFO / Zahnspange
Die Grundversicherung zahlt 0%. Eltern tragen die vollen Kosten für festsitzende Spangen oder Aligner selbst.
Dentalhygiene
Professionelle Zahnreinigungen sind in der Schweiz keine KVG-Leistung.
Zahnfarbene Füllungen
Die KVG zahlt nur billige Amalgam-Füllungen. Eltern zahlen den Aufpreis für Komposit/Keramik.
KVG & Gesetz
Wissen, worauf Sie sich berufen können.
Art. 31 KVG deckt:
- Unfallschäden am Gebiss
- Schwere Allgemeinerkrankungen
- Angeborene Missbildungen (IV)
Art. 31 KVG deckt NICHT:
- Kariesbehandlung
- Kieferorthopädie (KFO)
- Zahnreinigung (Prophylaxe)
Wann Sie handeln müssen.
Der Zeitpunkt ist entscheidend für die Versicherung.
0 – 3 Jahre
Optimaler ZeitpunktKein Zahnarzt-Attest, keine KFO-Ausschlüsse. Versicherer nehmen Kinder ohne Gesundheitsprüfung auf.
4 – 6 Jahre
Attest ab 4. Geburtstag PflichtEin Zahnarztzeugnis ist obligatorisch. Bereits diagnostizierte Fehlstellungen können ausgeschlossen werden.
7 – 14 Jahre
Hohes KFO-RisikoViele Zahnspangen werden in diesem Alter verordnet. Versicherer prüfen alle Befunde genau.
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Häufige Fragen
Die KVG deckt nur Unfälle, schwere Allgemeinerkrankungen und IV-Leistungen. Karies, Zahnspangen und Reinigungen sind Privat.
Bis zum 4. Geburtstag benötigen Versicherer kein Zahnarzt-Attest und lehnen keine KFO-Leistungen ab. Danach ändert sich das schlagartig.